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Barrierefreiheit im Onlinehandel: Das müssen Händler beachten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft und ist für viele Onlinehändler verpflichtend. Sie müssen dafür sorgen, dass Onlineshops barrierefrei zugänglich sind und diverse Produkte und Dienstleistungen barrierefrei hergestellt werden. In diesem Beitrag erfährst du, warum Barrierefreiheit im E-Commerce relevant ist, welche Händler betroffen sind und wie du deinen Onlineshop entsprechend optimieren kannst.
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Warum Barrierefreiheit im Online-Handel wichtig ist?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Produkte, Dienstleistungen und digitale Angebote so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Im digitalen Raum bedeutet das, dass Webseiten, Apps und Online-Shops so entwickelt werden, dass sie für Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich sind. 

Im E-Commerce umfasst Barrierefreiheit Maßnahmen wie eine intuitive Navigation, gut lesbare Texte, ausreichende Farbkontraste, die Unterstützung von Screenreadern und die Bedienbarkeit per Tastatur. Für Onlinehändler bedeutet dies nicht nur eine bessere Nutzererfahrung, sondern auch eine größere potenzielle Kundengruppe. In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen. Das sind fast 13% der Bevölkerung. Laut eines Testberichts von AktionMensch haben 7,8 Millionen Menschen in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung. Sie nutzen das Internet überdurchschnittlich und sogar häufiger zum Online Shopping als Menschen ohne Beeinträchtigung (61% zu 51%).

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wer ist betroffen?

Um digitale Barrierefreiheit verbindlich zu regeln, wurde in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erlassen. Es setzt die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und digitalen Angeboten (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 sind alle betroffenen Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.

Das BFSG betrifft vor allem größere Onlinehändler, Finanzdienstleister und Anbieter digitaler Dienstleistungen. Das Gesetz gilt für Dienstleistungen, die für Verbraucher erbracht werden. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen. Dabei betrifft die Barrierefreiheit sowohl die Darstellung in Onlineshops wie auch die Pflicht für Händler zu prüfen, dass die angebotenen und vom Gesetz betroffenen Produkte barrierefrei sind. (E-Books, Endgeräte für Telekommunikationsdienste, Endgeräte für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten). Kleinere Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen. Dennoch ist Barrierefreiheit auch für kleinere Shops ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Hier geht es zum Gesetz

Vorteile der Umsetzung auch für kleinere Händler

Auch wenn das BFSG nur größere Onlinehändler verpflichtet, kann Barrierefreiheit auch für kleinere Händler mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder unter 2 Millionen Euro Umsatz ein Wettbewerbsvorteil sein:

  • Größere Zielgruppe: Menschen mit Einschränkungen haben eine hohe Kaufkraft – europaweit rund 780 Milliarden Euro.
  • Bessere Usability für alle: Eine barrierefreie Website ist oft übersichtlicher, intuitiver und nutzerfreundlicher für alle Kunden.
  • SEO-Vorteile: Google bevorzugt zugängliche Websites mit klarer Struktur, schneller Ladezeit und guter Lesbarkeit.
  • Vorbereitung auf zukünftige Vorschriften: Die Gesetzgebung könnte in Zukunft auf kleinere Händler ausgeweitet werden.
  • Image und Kundenbindung: Unternehmen, die sich für Inklusion engagieren, stärken ihr Markenimage und bauen Vertrauen auf.

Eine frühzeitige Umsetzung kann langfristig wirtschaftliche und strategische Vorteile bringen.

Barrierefrei Zielgruppe erweitern

Mit der Umsetzung von Barrierefreiheit die Zielgruppe erweitern

Checkliste: Was müssen Onlinehändler konkret für die Barrierefreiheit umsetzen?

Damit ein Online-Shop barrierefrei ist, müssen technische, visuelle und inhaltliche Anpassungen vorgenommen werden. Ziel ist es, allen Nutzern – unabhängig von möglichen Einschränkungen – eine gleichwertige Nutzung zu ermöglichen. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen für Onlinehändler:

  • Tastatur-Navigation ermöglichen: Viele Menschen mit motorischen Einschränkungen navigieren Websites ausschließlich mit der Tastatur. Eine unzureichende Tastaturbedienbarkeit ist einer der häufigsten Gründe, warum Websites als nicht barrierefrei eingestuft werden.
  • Screenreader-Kompatibilität sicherstellen mit optimiertem HTML-Code
  • Formulare barrierefrei gestalten, z. B. mit klaren Beschriftungen und lesbar für Screenreader
  • Ausreichender Farbkontrast für bessere Lesbarkeit
  • Gut skalierbare Schriftgrößen, um Sehbehinderten die Anpassung zu erleichtern
  • Keine ausschließlich farbliche Unterscheidung von Elementen (z. B. rote Fehlermeldungen immer mit Symbolen ergänzen)
  • Aussagekräftige, detaillierten Alternativtexte für Bilder verwenden, damit Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen die Inhalte nutzen können.
  • Einfache, verständliche Sprache verwenden
  • Videos mit Untertiteln oder Transkriptionen bereitstellen
  • Klare Navigationsstruktur mit logischer Seitenführung

Und auch wichtig

Die AGB und Datenschutzerklärung muss barrierefrei zugänglich sein und Unternehmen sind verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite zu veröffentlichen.

JTL-Shop und Barrierefreiheit:  So bist du gut aufgestellt

JTL bietet Tools und Maßnahmen, um Barrierefreiheit zu unterstützen. Hier sind einige Punkte genannt, die JTL-Kunden dabei helfen können:

Design- und Template-Anpassungen

Das Nova-Template in der Version JTL-Shop 5.5 (voraussichtlich ab März 2025, s. Blogbeitrag von JTL zur Barrierefreiheit) wird speziell darauf ausgelegt sein, die BFSG-Anforderungen zu erfüllen. Wir halten euch zum Thema auf dem Laufenden.

Onlinetrainings und Unterstützung

Sowohl wir als Servicepartner wie auch JTL bieten Schulungen und Onlinetrainings an, um zu zeigen, wie du deinen Shop barrierefrei gestalten kannst. Die Schulungen umfassen praktische Tipps für Einstellungen in der JTL-Wawi und im JTL-Shop beispielsweise mit Hilfe des OnPage Composers.

Barrierefreie Inhalte

In der JTL-Wawi können Textalternativen (als HTML alt-Tags) für Bilder und Multimedia-Inhalte angelegt werden, um Inhalte für alle zugänglich zu machen. Der JTL-Shop unterstützt mit dem neuen Nova-Template ab JTL Shop 5.5, die Tastaturbedienbarkeit, so dass alle Funktionen ohne Maus nutzbar sind.

Technische Anpassungen und Plugins

Im JTL-Store gibt es bereits Plugins wie die Assistenzsoftware Eye-Able, die Funktionen wie Zoom, Kontrastmodi, Vorlese-Funktionen und Tab-Navigation ermöglicht. Auch das Plugin digiaccess erlaubt Nutzern Designanpassungen, integriert Screenreader und Tastaturnavigation und Text-to-Speech Funktionalität. Weitere Plugins könnten im Zuge der neuen Shop-Version hinzukommen. Auch hier werden wir euch informieren.

Barrierefrei Beitragsbild Tools

Tools nutzen, um Barrierefreiheit im Onlineshop zu testen.

Tools für den Statuscheck deines Onlineshops: So kannst du selber deinen Shop auf Barrierefreiheit testen

Um sicherzustellen, dass dein Onlineshop barrierefrei ist, solltest du mit entsprechenden Tools Barrierefreiheits-Tests durchführen und, wenn möglich, Feedback von betroffenen Nutzern einholen. So verbesserst du nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch das Nutzererlebnis für alle Kunden.

Es gibt unterschiedliche Tools, die helfen, die Barrierefreiheit deines Shops zu prüfen und zu verbessern. Google Lighthouse, verfügbar im Chrome Browser, prüft Barrierefreiheit, Performance und SEO in Chrome. WAVE ist ein Tool, das Webseiten auf Barrierefreiheitsprobleme analysiert und Verbesserungsvorschläge gibt.  Dazu gibt es noch weitere Tools, die z.B. Farbkontraste prüfen, Barrieren im Code identifizieren oder auch allgemein die Verständlichkeit von Texten bewerten. Hinzu kommen noch KI-gestützte Lösungen zur automatischen Verbesserung der Barrierefreiheit.

Rechtslage: Das droht bei Nichterfüllung des BSFG

Onlinehändlern, die die Anforderungen des BFSG nicht umsetzen, drohen ab dem 28. Juni 2025 mögliche Konsequenzen:

  • Bußgelder: Marktüberwachungsbehörden können Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro verhängen.
  • Rechtliche Schritte: Verbraucher und Verbände haben die Möglichkeit, bei Verstößen rechtliche Schritte einzuleiten, was zu weiteren Sanktionen führen kann.

Fazit: Barrierefreiheit als Chance nutzen

Barrierefreiheit im Onlinehandel ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für größere Händler. Sie bietet auch kleineren Unternehmen zahlreiche Vorteile. Ein barrierefreier Shop verbessert die Nutzererfahrung, steigert die Reichweite, sorgt für eine bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen und kann somit den Geschäftserfolg steigern. Zudem zeigt er gesellschaftliche Verantwortung, stärkt das Vertrauen der Kunden und kann letztlich auch zur Erschließung einer neuen Zielgruppe durch Inklusion beitragen.

Viele Maßnahmen lassen sich bereits jetzt mit den richtigen, teils kostenfreien Tools und Anpassungen effizient umsetzen. Um sicherzustellen, dass dein JTL-Shop barrierefrei ist und keine potenziellen Kunden ausschließt, ist es wichtig, frühzeitig und nicht erst zum Stichtag zu handeln.

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Um dich bei diesem Thema zu unterstützen, bieten wir den JTL-Shop Barrierefrei-Check an. Dabei analysieren wir deinen JTL-Shop und prüfen, wo Verbesserungen notwendig sind – sei es bei der technischen Umsetzung, der Lesbarkeit oder der Bedienbarkeit. Du erhältst eine konkrete Einschätzung mit individuellen Handlungsempfehlungen, so dass du gezielt und effizient nachbessern kannst.

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