AGB
1. Geltung und Änderungen der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in ihrer jeweiligen Fassung für alle Leistungen der Gesellschaft für interaktive Netzwerke mbH („snafu“) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und snafu. Sie sind wesentlicher Vertragsbestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen snafu und dem Kunden. Soweit in Leistungsbeschreibungen, Preislisten, SLA, besonderen Vertragsbedingungen („BesVB“) oder in gesonderten Vereinbarungen für bestimmte Leistungen von snafu abweichende Regelungen getroffen sind, gelten diese ergänzend und gehen diesen AGB vor.
1.2. Entgegenstehende oder von den AGB oder gesetzlichen Bestimmungen abweichende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt snafu nicht an, es sei denn, snafu hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Die AGB, Leistungsbeschreibungen, Preislisten oder besonderen Vertragsbedingungen von snafu gelten auch dann ausschließlich, wenn snafu in Kenntnis entgegenstehender Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 snafu behält sich das Recht vor, diese AGB, die besonderen Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen oder Preislisten zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund gesetzlicher Vorschriften und Rahmenbedingungen oder zwingender gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder aufgrund einer Änderung im Geschäftsbetrieb (z.B. Leistungsänderungen) von snafu erforderlich wird. Die geänderten Regelungen ersetzen bisherige Bestimmungen und gelten auch für bestehende Geschäftsbeziehungen als vereinbart. snafu wird den Kunden rechtzeitig, unter Einhaltung einer Frist von wenigstens 6 Wochen, mindestens in Textform vor Wirksamwerden solcher Änderungen informieren.
1.4. Erfolgen Änderungen gemäß Ziff. 1.3 zum Nachteil des Kunden, ist dieser berechtigt, das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich zu kündigen. Andernfalls gelten die Änderungen als mit dem Kunden vereinbart. snafu wird den Kunden mit der Mitteilung über die Änderungen auf dieses Kündigungsrecht und die stillschweigende Annahme (Genehmigungsfiktion) hinweisen.
1.5. AGB, BesVB, Preislisten und Leistungsbeschreibungen in der jeweils gültigen Fassung, sowie angekündigte Änderungen, können über die Webseite von snafu (https://www.snafu.de/agb/) abgerufen werden.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag zwischen snafu und dem Kunden kommt erst mit der Annahme des Angebotes des Kunden durch snafu zustande.
2.2. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung mindestens in Textform oder durch Bereitstellung der Leistungen. snafu behält sich die Annahme des Angebotes ausdrücklich vor. Alle Angebote von snafu sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Vertragsinhalt, Leistungsgegenstand
3.1. snafu bietet dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Nutzung von IT-Infrastruktur und/ oder die Erbringung von Dienstleistungen im Hinblick auf den Zugang zum Internet, die Nutzung und den Versand elektronischer Kommunikation, die Bereitstellung von Webseiten sowie E-Commerce-Lösungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehender Zusatzleistungen und Services, an. Der genaue Gegenstand und Inhalt der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus Angeboten, Leistungsbeschreibungen, BesVB (z.B. SLA). Detaillierte Informationen zu den Leistungsangeboten von snafu finden Sie in den Preistabellen der Webseite.
Weitere detaillierte Informationen zu den Leistungsangeboten von snafu finden Sie in den jeweiligen Preistabellen.
4. Preise, Preisänderungen
4.1. Preise für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder etwaigen Preislisten von snafu. Alle vom Kunden geschuldeten Beträge sind in EURO zur Zahlung fällig. Sie verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versand, Versicherung und Zölle ab dem Geschäftssitz von snafu und zzgl. der bei Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Soweit snafu Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbringt, ist snafu jederzeit berechtigt, die Höhe der Preise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zu Beginn eines Kalendermonats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden einseitig zu ändern. In der schriftlichen Erklärung sind der Grund und der Umfang der Preisänderung in nachvollziehbarer Weise, unter Angabe der relevanten Kostenfaktoren und der Voraussetzung ihrer Änderung, anzugeben. Soweit die Änderung der Preise mehr als 10 Prozent des Rechnungswertes der jeweiligen Leistungen in Bezug auf die vorangegangene Rechnungsperiode beträgt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich, mit einer Frist von einem Monat, zu dem Erhöhungszeitpunkt zu kündigen. snafu wird den Kunden mit der Mitteilung über die Erhöhung auf dieses Kündigungsrecht sowie auf die stillschweigende Annahme der Preisänderung bei mangelnder Ausübung des Kündigungsrechts hinweisen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen. Im Falle der Kündigung kann snafu entscheiden, ob die Änderung für den Kündigenden zurückgenommen und das Vertragsverhältnis auf den bisherigen vertraglichen Grundlagen fortgesetzt wird. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, gelten ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens die erhöhten Preise als vereinbart.
5. Bereitstellungstermine und Leistungsfristen
5.1. Angegebene Bereitstellungstermine oder Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
5.2. Soweit snafu die Erbringung der vertraglichen Leistungen durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, innere Unruhe) bei snafu oder Zulieferern wesentlich erschwert und dies snafu auch nicht mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt abwenden konnte, verlängern sich vereinbarte Bereitstellungstermine und Leistungsfristen um die Zeitdauer dieser Ereignisse und um eine angemessene Vorlaufzeit. Während dieser Zeit wird snafu von der Leistungsverpflichtung befreit. Wird aufgrund derartiger Ereignisse die Leistung unmöglich, so wird snafu von ihren Leistungsverpflichtungen befreit. Der Kunde muss in diesem Fall keine Gegenleistungen erbringen.
5.3. Vereinbarte Bereitstellungstermine und Leistungsfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtlichen ihm obliegenden Pflichten vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist.
6. Verfügbarkeit der Leistungen
6.1. Eine völlig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Internets, insbesondere das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen oder die konstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes kann nicht gewährleistet werden, insbesondere da dies von Faktoren abhängt, die nicht in der Betriebssphäre von snafu liegen.
6.2. snafu gewährleistet eine netztechnische Erreichbarkeit („Konnektivität“) der von snafu betriebenen Server von 99 % im Jahresmittel. Diese Erreichbarkeit bezieht sich ausschließlich auf den Betrieb der Soft- und Hardware von snafu. Der Kunde ist verpflichtet, snafu erkennbare Störungen oder Unterbrechungen der Erreichbarkeit unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis anzuzeigen.
6.3. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung nach Ziff. 6.2., gilt § 536 c BGB entsprechend.
6.4. Ausgenommen von der gewährleisteten Erreichbarkeit der Server sind im Folgenden bezeichnete Ausfallzeiten und Minderverfügbarkeiten. Diese gelten als ordnungsgemäße Leistungserbringung und werden nicht als die Erreichbarkeit beeinträchtigende Zeit angerechnet.
- Nicht zu vertretende Ausfallzeiten
Ausfallzeiten, in denen die Erreichbarkeit der Server von snafu aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht von snafu zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, von snafu nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets usw.) beeinträchtigt ist.
- Ausfallzeiten von weniger als 10 Minuten pro Tag
Ein Ausfall wird terminiert vom Zeitpunkt der Störung bei der Störungsannahme bei snafu bis zu deren Beseitigung.
- Geplante Ausfallzeiten
Nichterreichbarkeit der Server von snafu im Falle von geplanten Wartungsarbeiten (z.B. Releasewechsel, Datenbank- oder Hardwarewartung) von nicht länger als 24 Stunden im Jahresmittel.
Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden per E-Mail unter Angabe der voraussichtlichen Dauer bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der geplanten Wartungsarbeiten angekündigt. snafu wird bemüht sein, geplante Wartungsarbeiten außerhalb der Hauptnutzungszeiten der Leistungen von snafu durch den Kunden vorzunehmen.
6.5. Unberührt bleibt das Recht von snafu den Zugang zu seinen Leistungen zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme jederzeit, auch ohne Ankündigung, zu beschränken. Insbesondere, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Vermeidung schwerwiegender Störungen der Netze, der Software, der gespeicherten Daten oder die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordert. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit sind Einschränkungen der Verfügbarkeit durch solche Sicherheitsmaßnahmen nicht zu berücksichtigen.
7. Internetzugang
7.1. Soweit snafu dem Kunden einen Zugang zur Nutzung des Daten- und Informationsnetzes von snafu und des Internets vermittelt, erfolgt dieser ausschließlich über von snafu zur Verfügung gestellte Leitungen, VPN-Zugängen, Webseiten und Webservern.
7.2. Dem Kunden ist die gleichzeitige Nutzung eines durch snafu vermittelten Internetzugangs durch mehrere Personen gestattet. Sofern dem Kunden zur Nutzung des Internets durch snafu eine Einwahlkennung mitgeteilt wurde, ist eine Mehrfachnutzung des Internetzugangs durch mehrere Personen unter gleichzeitiger Verwendung dieser Einwahlkennung untersagt.
7.3. Die Übermittlung von Daten über das Internet erfolgt derzeit ausschließlich unter Verwendung der Protokolle und Standards, die auf TCP/IP (Transmission Control Protocol/Internet Protocol) basieren.
7.4. Die seitens des Kunden über den Internetzugang abgerufenen oder übermittelten Daten, Dateien, Programme, Texte, Bilder, Video- oder Audiodateien unterliegen keiner Kontrolle von snafu, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadenstiftende Software (z.B. Viren usw.) enthalten.
7.5. Für die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Informationen und Inhalten, welche über die Webseite von snafu oder von Dritten bezogen werden, übernimmt snafu keine Gewähr.
7.6. Die Nutzung kostenpflichtiger Angebote Dritter, auf welche über die Webseite von snafu gegebenenfalls zugegriffen werden kann, begründet ausschließlich mit diesen Dritten ein Vertragsverhältnis, für dessen Erfüllung snafu keine Gewähr übernimmt.
7.7. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen, welche mit dem Zugang zum Internet verbunden sind (z.B. Ausspähung von Daten, Datenverluste durch Viren, Beschädigung der Hardware durch Angriffe aus dem Internet usw.). Der Kunde hat selbst Vorsorge gegen solche Gefahren zu treffen, insbesondere durch regelmäßige Sicherung seiner Daten.
7.8. Sensible Daten sind zu verschlüsseln oder sonst in geeigneter Form gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Soweit solche Daten ausgespäht und mit diesen Daten Missbrauch betrieben wird, besteht keine Haftung seitens snafu. Die Übermittlung von Daten über das Internet erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.
8. Webseiten und Inhalte
8.1. Soweit snafu es dem Kunden ermöglicht, mittels technischer Leistungen von snafu eine Webseite in das Internet zu stellen, hat der Kunde zu gewährleisten, dass
- er seine Webseite so gestaltet, dass es zu keiner Beeinträchtigung oder Änderung des Netzes von snafu oder Dritten kommt,
- die Webseite keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte enthält oder auf solche verweist,
- Inhalte, welche unter das Jugendschutzgesetz (JuSchG) fallen oder sonst zur Beeinträchtigung des Wohls oder zur sittlichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen führen können, durch geeignete technische Maßnahmen vor der Übermittlung an oder der Kenntnisnahme durch nicht volljährige Personen geschützt sind,
- durch die Inhalte Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte, wie Marken, Geschmacksmuster oder Patente, oder Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden,
- er über die erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt, soweit er Leistungen oder Waren über die Webseite anbietet.
8.2. Der Kunde ist für die auf seiner Webseite dargestellten Inhalte oder die Verweise auf andere Inhalte von Dritten allein verantwortlich. Solche Inhalte sind für snafu fremde Inhalte im Sinne des § 10 Telemediengesetz (TMG).
9. E-Mail
9.1. Soweit snafu dem Kunden die Möglichkeit gewährt, über die Leistungen von snafu einen E-Mail-Zugang zu nutzen, hat der Kunde zu gewährleisten, dass
- die mengen- und größenmäßigen Begrenzungen der Versendung von E-Mails über seinen Zugang gemäß der Leistungsbeschreibung von snafu, beachtet werden,
- über seinen Zugang versandte E-Mails zu keiner Beeinträchtigung oder Änderung des Netzes von snafu oder Dritten führen,
- die einschlägigen Verbote hinsichtlich der unverlangten Zusendung von E-Mails oder Informationen über seinen Zugang (z.B. „Spamming“ oder unerwünschte und unverlangte Werbung) beachtet werden,
- über seinen Zugang keine E-Mails oder Informationen mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt verschickt werden.
9.2. Im Falle der Überschreitung der Mengenbegrenzung ist snafu nicht verpflichtet, die überzähligen E-Mails zu versenden.
9.3. Eingehende E-Mails werden im Posteingangsordner des Kunden zum Abruf bereitgehalten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er seinen Posteingangsordner regelmäßig überprüft, damit der Speicherplatz seines Posteingangsordners jederzeit für eingehende E-Mails ausreicht und er rechtzeitig von den eingehenden Inhalten Kenntnis erlangen kann. E-Mails, die das Volumen des Posteingangsordner übersteigen, werden durch snafu nicht angenommen.
9.4. Für die Inhalte der vom E-Mail-Zugang des Kunden übermittelten E-Mails ist allein der Kunde verantwortlich.
10. Domain
10.1. Soweit snafu von dem Kunden beauftragt ist, für ihn eine bestimmte Domain registrieren zu lassen und diese zu hosten, tritt snafu gegenüber der jeweils zuständigen Registrierungs- und Verwaltungsstelle namens und im Auftrag des Kunden auf. Snafu tritt insoweit nur als Vermittler auf. Sämtliche zur Registrierung geschlossenen Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweils zuständigen Registrierungs- und Verwaltungsstelle zustande. Über jede Domain wird zwischen dem Kunden und der jeweils zuständigen Registrierungs- und Verwaltungsstelle ein eigenes Vertragsverhältnis begründet. Für diese Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderweitigen Bestimmungen der jeweils zuständigen Registrierungs- und Verwaltungsstelle. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen snafu und dem Kunden lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungs- und Verwaltungsstelle unberührt.
10.2. Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses zwischen snafu und dem Kunden sind sämtliche für die Registrierung und das Hosting anfallenden Kosten durch das mit snafu hierfür vereinbarte Entgelt abgegolten.
10.3. snafu übernimmt keine Gewähr, dass eine vom Kunden gewünschte Bezeichnung als Domain registriert werden kann. Ein Anspruch auf Erteilung einer bestimmten Domain besteht nicht. Eine Überprüfung auf die rechtliche Zulässigkeit der Domain oder der Freiheit von Rechten Dritter ist weder von snafu noch von der jeweils zuständigen Registrierungs- und Verwaltungsstelle geschuldet noch wird diese durchgeführt.
10.4. Werden Webseite(n) oder E-Mail-Zugänge unter dieser Domain zur Verfügung gestellt gelten Ziff. 8 und 9 dieser AGB entsprechend.
10.5. Soweit snafu dem Kunden die Möglichkeit gewährt, eine bereits bei einem anderen Anbieter auf den Namen des Kunden registrierte Domain bei snafu weiterzuführen, trägt der Kunden alle Kosten, die sich aus der technischen Übernahme der Domain zu snafu ergeben. Umgekehrt wird snafu eine im Namen und Auftrag des Kunden beantragte Domain nach schriftlicher Anforderung des Kunden kostenlos zwecks Weiterführung bei einem anderen Anbieter freigeben, sofern die vom Kunden gegenüber snafu geschuldeten Entgelte vollständig geleistet sind.
10.6. Werden von Dritten gegenüber snafu Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist snafu berechtigt, die Domain des Kunden der jeweils zuständigen Registrierungs- und Verwaltungsstelle zu überstellen und die entsprechende Webseitenpräsenz des Kunden zu sperren.
10.7. Der Kunde wird bei Übernahme, Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitwirken und hierzu notwendige Erklärungen abgeben. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
11. Nutzung von Software
11.1 Bei der Lieferung bzw. Überlassung von Software bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Bei Open-Source-Software bestimmen sich die Nutzungsrechte nach der für die Open-Source-Software geltenden Lizenz.
11.2 Mit Lieferung bzw. Überlassung von Software, deren Inhaber snafu ist, wird, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, dem Kunden ein zeitlich auf den Vertrag befristetes einfaches Nutzungsrecht gemäß dem Umfang und dem Zweck des Vertrages eingeräumt.
11.3 Nutzungsrechte werden immer unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung gegenüber dem Kunden eingeräumt. Soweit snafu bereits vorher in eine Nutzung der Software eingewilligt hat, kann snafu diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Mit Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die Software einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
11.4 Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, beinhaltet die Bereitstellung von Software nicht die Verpflichtung von snafu zur Installation und Konfiguration, den Kunden zu beraten, einzuarbeiten oder dafür Material zur Verfügung zu stellen.
11.5 Wird ein System mit der gebuchten Microsoft-Software-Version durch snafu vorinstalliert, so wird diese im Rahmen des Microsoft Service Provider License Agreements dem Kunden mietweise zur Verfügung gestellt und ist ausschließlich zur Nutzung auf der gemieteten (virtuellen) Hardware bestimmt. Die Akzeptanz des Microsoft End User License Agreements (EULA) ist Vertragsbedingung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei mietweiser Überlassung Änderungen bzgl. Anzahl der Benutzer zu melden.
12. Zugangscodes
12.1. Soweit der Kunde für die Nutzung von Leistungen von snafu Zugangscodes oder Einwahlkennungen benötigt, werden diese dem Kunden elektronisch oder postalisch zugesandt. snafu weist darauf hin, dass für die Sicherheit einer Versendung, sei es elektronisch oder postalisch, keine Gewähr übernommen wird.
12.2. Unter Zugangscodes oder Einwahlkennungen sind alle beliebigen Buchstaben, Zahlen oder Zeichenfolgen, wie PIN oder Passwörter, zu verstehen, welche dem Zweck dienen, die Nutzung von Leistungen von snafu durch unberechtigte Dritte auszuschließen.
12.3. Zugangscodes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat sämtliche Zugangscodes für die Nutzung von Leistungen von snafu vor der Kenntnisnahme durch Dritte sorgfältig zu schützen. Sie müssen zur Sicherheit durch den Kunden in regelmäßigen Abständen geändert werden. Die Änderung kann durch den Kunden jederzeit online über die Webseite von snafu vorgenommen werden.
12.4. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigte Kenntnis von Zugangscodes erlangt haben, hat der Kunde snafu unverzüglich darüber zu informieren und die Änderung dieser Zugangscodes zu veranlassen. Die Kosten für die Sperrung oder Änderungen von Zugangscodes, soweit snafu nicht für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist, gehen zu Lasten des Kunden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, berechnet snafu hierfür jeweils eine Gebühr gemäß Preisliste.
12.5. Bei mehrmaliger Eingabe eines falschen Zugangscodes kann dies zu einer Sperrung der Leistungen von snafu führen, für die dieser Zugangscode gilt.
12.6. Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde gegen seine Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung von Zugangscodes verstößt, sind vom Kunden zu tragen.
13. Pflichten des Kunden
13.1. Notwendige Daten, die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, sind durch den Kunden richtig und vollständig anzugeben und Änderungen mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Anschrift, von Rechnungsdaten und, soweit es sich um einen Firmenkunden handelt, auch der Firma, der Rechtsform und des Sitzes des Unternehmens.
13.2 Der Kunde hat rechtzeitig sämtliche in seine Verantwortung und seine Sphäre fallenden Voraussetzungen auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der jeweiligen Leistungen durch snafu notwendig sind. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass
- der notwendige telekommunikative Anschluss vorhanden ist,
- der Leistungserbringung keine Hindernisse im Hinblick auf etwaige Verträgen mit Dritten (z.B. Mietverträge), gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen,
- soweit vom Kunden eine Installation von technischen Einrichtungen durch snafu beauftragt wurde, den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von snafu nach vorheriger Vereinbarung der Zutritt zu den Räumen gewährt wird, in welchen technische Einrichtungen installiert werden sollen und den Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch snafu notwendig sind,
- bei beauftragter Installation snafu ein oder mehrere Ansprechpartner benannt werden, die snafu zur Verfügung stehen und ermächtigt sind, für den Kunden bindende Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Leistungserbringung notwendig sind,
- soweit keine Installation beauftragt wurde, technische Einrichtungen nach ausgehändigten Installationsanweisungen sorgfältig installiert werden,
- ausschließlich solche technischen Einrichtungen verwendet werden, welche den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und zu keiner Beeinträchtigung oder Änderungen des Netzes von snafu oder Dritten führen,
- die für die Installation und den Betrieb von technischen Einrichtungen erforderlichen Nebenleistungen, wie z.B. ausreichende Stromversorgung, Erdung, Potentialausgleich, Beleuchtung, Raumtemperatur und –feuchtigkeit auf eigene Kosten bereitgestellt werden.
13.3. Bei Verletzung von Mitwirkungspflichten hat der Kunde snafu den vergeblichen Mehraufwand – hierunter fallen auch alle Bereithaltungskosten für Material und Personal –, der durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten verursacht wird, gesondert zu ersetzen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Nachweis eines wesentlich geringeren Anspruchs auf Aufwendungsersatz von snafu zu führen.
13.4. Der Kunde hat außerdem jede rechtswidrige, vertragswidrige oder missbräuchliche Nutzung von Leistungen von snafu zu unterlassen. Auf die Bestimmungen zu einzelnen Leistungen von snafu in diesen AGB (insbesondere Ziff. 8.1., Ziff. 9.1.) wird Bezug genommen. Sie gelten entsprechend. Insbesondere hat der Kunde,
- Eingriffe in das Netz von snafu oder damit verbundener Netze zu unterlassen sowie keine Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Software oder der Betriebssysteme vorzunehmen und keine Einrichtungen, Software oder zu verwenden oder sonstige Maßnahmen durchzuführen, die zu derartigen Veränderungen führen können;
- es zu unterlassen, schadensstiftende Software oder sonstige Programme (z.B. Viren, Würmer, Trojaner usw.) zu verwenden oder zu verbreiten;
- übermäßige Nutzungen oder sonstige Maßnahmen zu unterlassen, die dazu dienen oder geeignet sind, snafu zu stören oder zu beeinträchtigen oder die Leistungserbringung von snafu gegenüber Dritten zu stören, zu beeinträchtigen oder ganz oder teilweise auszuschließen;
- die Analyse von bestehenden Sicherheitsvorkehrungen bei snafu, Kunden von snafu oder anderen Nutzern des Internets auf Sicherheitslücken („Port-Scan“) zu unterlassen;
- die Gefährdung des laufenden Betriebs und der Systemsicherheit des Netzes von snafu oder damit verbundener Netze oder die Umgehung von Sicherheitsvorschriften („Hacking“, „Cracking“) zu unterlassen;
- nicht in Dienste einzugreifen („Denial of Service Attacks“);
- es zu unterlassen, Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder in das Internet einzustellen, wobei auch nicht auf solche Informationen hingewiesen oder verlinkt (Hyperlink) werden darf; zu unterlassen ist insbesondere die Belästigung oder Bedrohung Dritter durch die Erstellung oder Weiterleitung von Kettenbriefen („junk mail“, „spam“), das Zugänglichmachen, Übermitteln oder Verbreiten von pornographischen, jugendgefährdenden und gewalt- oder kriegsverherrlichenden Schriften an nicht volljährige Personen, sowie das Abrufen, Vorhalten, Speichern oder Zugänglichmachen von Schriften, welche zum Rassenhass aufstacheln, für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern oder ehrenrührige Äußerungen oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalten enthalten zu unterlassen;
- es zu unterlassen, Software, Dateien, Informationen oder andere Inhalte über Leistungen von snafu zu beziehen, zu installieren, zu verwenden, auszuführen oder bereitzustellen, ohne über die erforderlichen Rechte zu verfügen oder welche die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte, wie Marken, Geschmacksmuster oder Patente, oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder sich Zugang zu Informationen zu verschaffen, welche nicht für den Kunden bestimmt sind.
13.5. snafu ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot des Kunden, welches einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder den Kunden in diesem Fall von der Nutzung der Leistungen von snafu auszuschließen. Im Falle einer berechtigten Sperrung oder Ausschließung stehen dem Kunden keinerlei Schadensersatzansprüche zu.
13.6. Soweit der Kunde im Übrigen gegen die vorstehenden Pflichten trotz Abmahnung und Fristsetzung durch snafu weiter verstößt, ist snafu berechtigt, den Kunden von der Nutzung der betreffenden Leistung von snafu ganz oder teilweise auszuschließen oder das Vertragsverhältnis nach vorheriger Abmahnung und Androhung der Folgen außerordentlich zu kündigen.
14. Nutzung durch Dritte
14.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von snafu Dritten zur Nutzung zu überlassen, insbesondere weiterzuverkaufen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Dritte sind auch verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG).
14.2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Leistung von snafu einzuweisen, insbesondere hat der Kunde diese Dritten auf die Verpflichtungen gem. vorstehenden Ziff. 13.2., Ziff. 13.4. dieser AGB hinzuweisen. Der Kunde bleibt allein verantwortlicher Vertragspartner von snafu.
14.3. Soweit der Kunde den Internetzugang von snafu nutzt, um selbst Dienste zur Nutzung durch Dritte bereitzuhalten oder den Zugang zur Nutzung der Dienste zu vermitteln, hat der Kunde diese Dienste mit einer Anbieterkennung nach Maßgabe des § 5 TMG zu versehen.
14.4. Der Kunden hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche die Leistungen von snafu nicht dazu nutzen können, um Zugang zu pornographischen, jugendgefährdenden und gewalt- oder kriegsverherrlichenden Schriften sowie Schriften, welche zum Rassenhass aufstacheln, für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern, ehrenrührige Äußerungen oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalten enthalten, zu erlangen.
14.5. Der Kunde hat Leistungen von snafu auch vor unberechtigter Inanspruchnahme durch unbefugte Dritte sorgfältig zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich, insbesondere die in Ziff. 13.2 und 13.4 festgelegten Schutzmaßnahmen einzuhalten. Eine unberechtigte Nutzung der Leistungen von snafu durch Dritte, entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung der angefallenen Entgelte, soweit er die Nutzung zu vertreten hat.
15. Abrechnung
15.1. Die Leistungen von snafu, werden monatlich abgerechnet. Leistungen, welche am letzten Tag eines Abrechnungszeitraums über die Tagesgrenze hinaus andauern, werden in den folgenden Abrechnungszeitraum übernommen.
15.2. Vereinbarte Grundentgelte sind monatlich zur Zahlung fällig. Beginnt oder endet das Vertragsverhältnis innerhalb eines Abrechnungszeitraums, sind die auf diesen Zeitraum entfallenden Grundentgelte tagesanteilig bezogen auf 30 Tage zu entrichten.
15.3. snafu erteilt dem Kunden eine Rechnung. Die Rechnung wird dem Kunden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zeitnah in elektronischer Form zugeschickt und ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. snafu ist berechtigt, die Rechnungen auch zum Abruf über einen zugriffsgeschützten Bereich der Webseite von snafu dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
15.4. Nur auf ausdrücklichen Wunsch wird die Rechnung auch schriftlich erstellt und postalisch versendet. Die hierfür anfallenden Kosten hat der Kunde zu tragen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, berechnet snafu hierfür Porto und Aufwandspauschale je Zusendung gemäß Preisliste.
15.5. Ergibt sich für einen Abrechnungszeitraum ein Guthaben zugunsten des Kunden, so wird dieses dem Kunden für den folgenden Abrechnungszeitraum gutgeschrieben. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, werden Guthaben mit Forderungen von snafu gleich aus welchem Rechtsverhältnis gegen den Kunden aufgerechnet.
15.6. Soweit snafu bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten Kosten aus Rücklastschriften entstehen, aus Gründen, welche snafu nicht zu vertreten hat, sind diese Kosten vom Kunden zu erstatten, es sei denn der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder die Kosten wären auch bei der Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, berechnet snafu hierfür jeweils die durch die Bank anfallende Rücklastschriftgebühr gemäß Preisliste.
15.7. Einwendungen gegen den Inhalt einer Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber snafu geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Auf die Frist und Folgen der Fristversäumung wird der Kunde mit jeder Rechnung ausdrücklich hingewiesen. Unabdingbare gesetzliche Ansprüche des Kunden für Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt. Ist der Kunde aus Gründen, welche er nicht zu vertreten hat, an der Wahrung der Frist gehindert, so hat er seine Einwendungen spätestens bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses geltend zu machen.
15.8. Die zur ordnungsgemäßen Abrechnung gespeicherten Daten, werden von snafu höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung bzw. Bereitstellung zum Abruf gespeichert. Danach werden sie aus gesetzlichen Gründen gelöscht, sofern nicht ein eine längere Frist mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
16. Zahlungsverzug
16.1. Bei Verzug ist snafu berechtigt, alle Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, wenn die Forderung, mit deren Erfüllung der Kunde in Verzug ist, mindestens 20% der innerhalb der nächsten 6 Monate ab Verzugszeitpunkt fällig zu stellenden Forderung beträgt.
16.2. Gerät der Kunde mit der Bezahlung eines nicht nur unerheblichen Teils der geschuldeten Entgelte für zwei aufeinanderfolgende Monate in Zahlungsverzug und ist eine ggf. vom Kunden geleistete Sicherheit (nachstehend Ziff. 17.) verbraucht, ist snafu berechtigt, dem Kunden die Erfüllung der Leistungen zu verweigern und den Zugang zu Leistungen von snafu, insbesondere einen bereitgestellten Internetzugang zu sperren oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt in jedem Fall zur Zahlung fälliger Vergütungen verpflichtet. Schadensersatzansprüche sowie das Recht von snafu zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses werden von einer Sperrung nicht berührt.
16.3. Im Falle des Zahlungsverzuges werden dem Kunden für die rückständigen Entgelte Verzugszinsen gem. § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Zinsschadens oder weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
17. Sicherheitsleistung
17.1. snafu behält sich vor, von dem Kunden eine Sicherheitsleistung in angemessener Höhe entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften zu verlangen. Eine Sicherheit kann insbesondere dann verlangt werden, wenn
- der Kunde snafu kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt oder dieses widerruft,
- der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen unberechtigt nicht, in nicht nur unwesentlicher Höhe unvollständig oder unregelmäßig nachkommt, oder
- bereits eine zulässige teilweise oder vollständige Sperrung von Leistungen von snafu aufgrund von Zahlungsverzug erfolgte, oder
- in das Vermögen des Kunden zwangsvollstreckt wird, soweit dies nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
17.2. Der Kunde hat die Sicherheitsleistung in geforderter Höhe innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Aufforderung durch snafu zu erbringen. Die Sicherheit kann durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituts erbracht werden.
17.3. snafu ist berechtigt, die Sicherheit jederzeit wegen offener und fälliger Forderungen in Anspruch zu nehmen. Der Kunden hat, soweit die Sicherheit verbraucht ist und das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird, diese unverzüglich wieder auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen.
17.4. Erbringt der Kunde die geforderte Sicherheit nicht, so ist snafu, nach vorheriger Abmahnung unter Hinweis auf die Folgen, dazu berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
18. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
18.1. Der Kunde kann gegen Forderungen von snafu nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von snafu anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen.
18.2. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zu snafu resultierender Gegenansprüche ausüben.
19. Leistungsstörungen
19.1. Eine Störung liegt vor, wenn Server oder Software die vertragsgemäßen Funktionen nicht erfüllen. Meldungen über Supportfälle erfolgen über das Ticket-System. Notfälle müssen je nach Servicelevel zusätzlich unter der Notrufnummer telefonisch gemeldet werden, um zügigen Support zu gewährleisten.
19.2 snafu wird Störungen und sonstige Mängel im Rahmen des zurzeit technisch, wirtschaftlich und betrieblich Zumutbaren und Möglichen in angemessener Zeit beheben. Soweit der Kunde kein Service Level Agreement (SLA) mit snafu vereinbart hat, erfolgen Entstörungsarbeiten nur montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr („Servicezeit“).
19.3. Der Kunde ist verpflichtet, snafu einen erkennbaren Mangel oder Störung unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern und beschleunigen. snafu haftet nicht für Schäden, welche aus einer verspäteten Störungs- oder Mangelanzeige resultieren, die der Kunde zu vertreten hat.
19.4. Hat der Kunde die beanstandete Störung oder den Mangel selbst zu vertreten oder liegt tatsächlich keine Störung oder ein Mangel vor, so ist der Kunde verpflichtet, snafu die durch die Überprüfung entstandenen Kosten in angemessenem Umfang zu erstatten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
20. Gewährleistung
Die verschuldensunabhängige Haftung von snafu im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel und Fehler sowie die Anwendung des Selbstbeseitigungsrechts aus § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.
21. Haftung
21.1. snafu haftet für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die dort enthaltene Haftungsregelung (§ 44, § 44a TKG) unberührt.21.2. Außerhalb des Anwendungsbereichs der Regelungen nach Ziff. 21.1. gilt Folgendes:
a) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet snafu für alle darauf zurückzuführenden Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.
b) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet snafu im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn (i) snafu mit der Leistung in Verzug geraten ist, (ii) die Leistung von snafu unmöglich geworden ist oder (iii) snafu eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
c) Für den Verlust von Daten haftet snafu bei leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziff. 21.2 b) nur, soweit der Kunde die Daten regelmäßig so gesichert hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
d) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf den Systemen des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Systemkomponenten entstehen können.
21.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von snafu.
21.3. Der Kunde haftet bei einer von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen Dritten unmittelbar und selbst. Soweit der Kunde gegen seine ihm obliegenden Verpflichtungen insbesondere gemäß vorstehenden Ziff. 8.1., Ziff. 9.1., Ziff. 13.4., Ziff. 14.2. dieser AGB oder sonstiger Vertragsbedingungen von snafu oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen verstößt, hat er snafu von allen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter umfänglich freizustellen und snafu sämtliche erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten, soweit er den Verstoß zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.
22. Kundendienst, Hotline
22.1. snafu bietet dem Kunden einen Kundendienst an. Dieser beinhaltet die Unterstützung des Kunden im Hinblick auf allgemeine technische oder administrative Serviceanfragen, Hilfe für Anwenderprobleme und Störungsmeldungen (Ziff. 19.4.) ausschließlich im Zusammenhang mit Leistungen und deren Anwendung von snafu. Die Unterstützung schließt Hinweise zur Anwendung und Informationen zur Interpretation von entsprechenden technischen Dokumentationen von Leistungen von snafu ein. Nicht umfasst sind allgemeine Anfragen oder Unterstützung zu thematisch verwandten Fragestellungen, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Leistungen von snafu stehen.
22.2. Dem Kunden steht ein Ticket System innerhalb der Kundenverwaltung oder der Kontakt via E-Mail an hotline@snafu.de zur Verfügung.
22.3. Serviceanfragen werden, soweit der Kunde kein Service Level Agreement (SLA) mit snafu vereinbart hat, werktags, von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr entgegengenommen, im Ticketsystem dokumentiert und bearbeitet.
23. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
23.1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und snafu auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ein solches Vertragsverhältnis kann beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats (Ziff. 15.1.) schriftlich (es sei denn, es ist im Einzelfall eine andere Form vereinbart oder zugelassen) gekündigt werden.
23.2. Soweit snafu Leistungen einzeln anbietet, kann eine Kündigungserklärung auf einzelne Leistungen beschränkt werden. Es gelten für die weiter bezogenen einzelnen Leistungen dann jeweils die vereinbarten Einzelpreise.
23.3. Ist ein Vertrag auf eine bestimmte Zeit geschlossen oder wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit – bei Verbraucherverträgen nicht mehr als ein Jahr -, wenn er nicht fristgemäß schriftlich (es sei denn, es ist im Einzelfall eine andere Form vereinbart oder zugelassen) gekündigt wurde. Eine Kündigung ist in einem solchen Fall frühestens zum Ende der Laufzeit und immer nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit möglich.
23.4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde
- sich trotz ergangener Abmahnung und Fristsetzung fortgesetzt grob vertragswidrig verhält,
- trotz Mahnung mit Fristsetzung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist,
- durch die Art bzw. anlässlich der Nutzung der Leistungen von snafu gegen Strafvorschriften verstößt.
23.5. Sind zum Zeitpunkt der Kündigung Daten des Kunden auf ihm von snafu zur Verfügung gestelltem Speicherplatz gespeichert, ist der Kunde verpflichtet, diese spätestens zum Wirksamwerden der Kündigung auf einem anderen Speichermedium zu sichern.
24. Referenzangaben
snafu ist berechtigt, auf der eigenen Webseite und in eigenen Unterlagen bei der Angabe von Referenzen zu Werbezwecken auf für den Kunden zu erbringende oder erbrachte Leistungen hinzuweisen und zu diesem Zweck auch das Logo und die Firma (ggf. abgekürzt) des Kunden zu verwenden. Darüber hinaus darf snafu über den Auftrag des Kunden und das Projekt Presserklärungen veröffentlichen.
25. Bonitätsprüfung
25.1. snafu ist berechtigt, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Vertragsverhältnisses an Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften zu übermitteln und bei diesen Auskünfte über den Kunden einzuholen. snafu wird dem Kunden auf Anfrage die Anschriften der Auskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften mitteilen.
25.2. snafu wird bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vorbehaltlich einer gesonderten Einwilligung des Kunden, Bonitätsauskünfte über Drittunternehmen (z.B. SCHUFA) einholen sowie nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) melden.
26. Sonstiges, Schlussbestimmungen
26.1. Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten aus einem Vertragsverhältnis zwischen snafu und dem Kunden, durch den Kunden auf Dritte, ist nur mit schriftlichem Einverständnis von snafu zulässig.
26.2. Erfüllungsort der Leistungen von snafu ist der Sitz von snafu.
26.3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und snafu findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
26.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen snafu und dem Kunden ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. snafu ist jedoch berechtigt den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
26.5. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung bzw. dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für Vertragslücken.
Berlin, den 6. August 2021
Benötigen Sie Beratung?
Hier ist unsere Datenschutzerklärung.